Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen: Können die aktuellen gesetzlichen Änderungen die Effizienz beschleunigen?

Derzeit gibt es beim Gesetzgeber viele und ernst gemeinte Aktionen und Bestrebungen, um die wirtschaftliche Lage in der Gesundheitsbranche auf ein stabiles Grundgerüst zu bringen. Diese aktuellen gesetzlichen Änderungen haben eine weitreichende Auswirkung auf die dort tätigen Institutionen.

In der politischen Vergangenheit haben schon viele Entscheidungsträger versucht, die wirtschaftliche Strukturen im Gesundheitswesen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Wirklich große Würfe scheiterten immer wieder an den damit emotional gekoppelten Argumenten. Wirtschaftlich realistische Vorstellungen in einem System abzubilden, in dem es um die körperliche, psychische und seelische Gesundheit eines Menschen geht, schien ein fast schon unmögliches Unterfangen.

Spätestens seit der Coronapandemie und der stark ins Bewusstsein rückende Fakt des Fachgruppenmangels in Medizin und Pflege, sind sich mittlerweile viele Beteiligte über einen Punkt im Klaren: neben der Sicherstellung der Kompetenz muss alles finanzierbar sein. Nun gibt es scheinbar eine politische Absicht, wirtschaftlich solide Ablaufstrukturen in Einrichtungen zu manifestieren ohne Rücksicht auf die, wohlgemerkt berechtigten, emotionalen geführten Argumenten.

Betrachtet man die Entwürfe der Gesetzgeber ist neben der Sicherung des Standards in der Medizin und Pflege vor allem die Verbesserung der Struktur in den Abläufen die große Zielsetzung. Diese Absicht führt unmittelbar zum Qualitätsmanagement. Hat dieses doch im Gesundheitswesen die zwei grundlegenden Basisziele: exzellente Versorgungsleistung und effektive Prozessstrukturen. Viele Organisationen haben bereits Qualitätsmanagementsysteme.

Bleibt die Frage: Haben die bisherigen Systeme auf diesen Punkt zu wenig Fokus gesetzt?

Betrachten wir mal die Zielstellung eines Qualitätsmanagements sehr akribisch und nehmen als Beispiel die ISO 9001. Wie bei nahezu allen anderen Referenzmodellen, geht es auch in diesem Modell allein um die Effektivität, die Patienten- oder Bewohnerzufriedenheit in Alten- bzw. Pflegeheimen in einem hohen Maße zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass für die meisten dieser Gruppen der wirtschaftliche Zwang und Erfolg der Organisation nicht im Fokus deren Bedürfnisse und steht.

Zukünftig gilt es also bei der Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen auch auf die Effizienz der Abläufe zu achten, ohne dass dabei die medizinische oder pflegerische Qualität Einbußen erleidet. Die Hinzunahme von Methoden, deren Zielsetzung die Effizienzsteigerung der Strukturen in Unternehmen ist, sollte ohne Wenn und Aber auch im Gesundheitswesen stattfinden. Digitalisierung ist einer der wesentlichen Bausteine dazu. Doch sollten sich die Verantwortlichen auch in anderen Branchen umschauen, die sich wettbewerbsinduziert schon lange damit auseinandersetzen müssen, um wirtschaftliche Verlustpotenziale systematisch zu identifizieren und eliminieren, ohne die Kundenzufriedenheit zu beeinträchtigen.

Die sehr konkrete Wende in der Gesetzgebung in diesen Tagen zeigt, dass Qualitätsmanagement nicht mehr nur auf die medizinische und pflegerische Qualität fokussiert sein darf. Vielmehr gilt es die perfekte Symbiose zu finden zwischen der Aufrechterhaltung dieser Kompetenz und einer wirtschaftlichen Erfolgsstrategie. Die Effizienz zu integrieren, ist mittlerweile keine Option für zukunftsorientierte Einrichtungen, sondern eine Notwendigkeit zum betrieblichen Überleben.

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Gastbeitrag Autor: Dr. Gietl

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