Was steckt hinter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11.06.2021 im Bundestag beschlossen, es wird in der Praxis meistens verkürzt als Lieferkettengesetz bezeichnet. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, sowie Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland.

Es tritt in zwei Stufen in Kraft:

  • Ab 01.01.2023 sind Unternehmen betroffen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen.
  • Ab 01.01.2024 werden auch die Unternehmen in die Pflicht genommen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen.

Die geplante EU-Richtlinie wird voraussichtlich auch kleinere und mittlere Unternehmen in die Pflicht nehmen wird. Ein Vorschlag für eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence) wurde von der Europäischen Kommission am 23.02.2022 veröffentlicht. Der geplanten Richtlinie wurde im ersten Anlauf im März 2023 nicht mit notwendiger Mehrheit zugestimmt, sodass die EU-Richtlinie noch einmal überarbeitet und dann final im EU-Parlament verabschiedet wird. Nach der Verabschiedung haben Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und der EU-Kommission die entsprechenden Texte zukommen zu lassen.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz wurde aus elf national anerkannten Menschenrechtsübereinkommen gebildet. Daraus wurde Vorgaben für das Verhalten von Unternehmen und auch Verbote abgeleitet. Umweltbezogene Pflichten sind in dem Gesetz auch integriert, die aus drei internationalen Übereinkommen stammen und von den Unternehmen eingehalten werden müssen.

Aus dem Gesetz gehen die Sorgfaltspflichten hervor, die von Unternehmen einzuhalten sind:

  • Implementierung eines Risikomanagementsystems
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Erstellung Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Ermittlung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen
  • Implementierung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und Berichtspflicht über den Erfüllungsgrad der Sorgfaltspflichten

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